ECHA (European Chemicals Agency)

Was ist die ECHA?

Die Europäische Chemikalienagentur, kurz ECHA, ist verantwortlich für die Umsetzung der Rechtsverschriftung zu Chemikalien innerhalb der EU. Das Ziel ist der Gesundheits- und Umweltschutz, aber auch die Beobachtung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbeispiel
  2. Verwendung
  3. Einzelnachweis

1. Anwendungsbeispiel

Die ECHA ist Mitglied des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) und verantwortlich für die Genehmigungen und Verlängerungen biozider Wirkstoffe. Zudem ist die ECHA richtungsweisend bei wissenschaftlichen und technischen Fragen bezüglich der Biozide.

2. Verwendung

Die ECHA ist in sieben Bereiche unterteilt:

  1. REACH-Verordnung: Das Ziel ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Im Handlungsbereich speziell steht die Minimierung der Risiken, die durch Chemikalien entstehen können. Unter der REACH-Verordnung wird die Liste der erheblich bedenklichen Stoffe regelmäßig um Substanzen erweitert.
  2. CLP-Verordnung: Die Aufgabe dieser Verordnung ist die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, einschließlich der verbundenen Gefahren. Damit gewährleistet sie die Informationsvermittlung für Arbeitnehmer und Verbraucher.
  3. BPR-Verordnung: BPR ist die Abkürzung für „Verordnung über Biozidprodukte“. Ziel ist es hier die Funktionen des Marktes für Biozidprodukte in der EU zu verbessern und ein hohes, einheitliches Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten und zu etablieren.
  4. PIC-Verordnung: Die PIC-Verordnung regelt die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Weiterhin regelt die Verordnung die Ausfuhr von Chemikalien in Nicht-EU-Ländern.
  5. Abfallrahmenrichtlinie: Die in dieser Richtlinie festgelegten Maßnahmen sind für die Kreislaufwirtschaft entscheidend. Durch die geänderte Abfallrahmenrichtlinie im Juli 2018 wurde der Europäischen Chemikalienagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Datenbank mit Informationen über Erzeugnisse einzurichten, die Stoffe enthalten, die gemäß der Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind.
  6. POP-Verordnung: Die Verordnung über persistente (schwer abbaubar) organische Schadstoffe (POP) hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit Kontrollmaßnahmen zu schützen. Unter POP versteht man Pestizide, Industriechemikalien und unbeabsichtigte Nebenprodukte industrieller Prozesse, die bei der Zersetzung oder Verbrennung entstehen.
  7. CAD und CMD: Die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (CAD) sowie die Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (CMD) sind ebenfalls Aufgabe der ECHA. Beide Richtlinien regeln die Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren für deren Sicherheit und Gesundheit.
    Die CAD bezieht sich auf den Schutz vor den Auswirkungen chemischer Arbeitsstoffe, die bei der Arbeit entstehen können und legt Indikatoren, biologische Grenzwerte und verbindliche Höchstgrenzwerte (OEL) fest.
    Die CMD bezieht sich auf den Schutz vor der Exposition (Aussetzung) gegenüber Karzinogenen und Mutagenen, die bei der Arbeit entstehen können und legt passende Schutzmaßnahmen und Expositionsgrenzwerte fest.

Die ECHA umfasst eine weitläufige Informationsquelle zu Chemikalien, die in Europa hergestellt oder eingeführt werden. Außerdem werden die gefährlichen Eigenschaften, deren Einstufung, die Kennzeichnung und deren Informationen zum Zweck ihrer sicheren Verwendung erfasst.

3. Einzelnachweis

https://echa.europa.eu/de/