GHS (Globally Harmonized System)

Was bedeutet das?
GHS steht für „Global Harmonised System“ und ist ein einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung. Es umfasst physikalische, chemische, gesundheitliche und Umweltgefahren. Ziel ist es, durch eine analoge Kennzeichnung, Mensch und Umwelt vor den Gefahren im Umgang mit Chemikalien zu schützen. Das System, welches von den vereinten Nationen ausgearbeitet wurde, ist weltweit harmonisiert.

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbeispiel 
  2. Verwendung
  3. Einzelnachweise

 

1. Anwendungsbeispiel

Mit welcher Gefahr eine Chemikalie global eingestuft wird, ist durch ein dazugehöriges Piktogramm und Text deutlich gekennzeichnet. Das Gefahrenpiktogramm ist eine rot umrandete Raute mit einem schwarzen Symbol auf weißem Hintergrund. Es bestehen insgesamt neun Piktogramme mit dazugehörigen Signalwörtern:

  • Explodierende Bombe= GHS01 - Gefahr – Unstabil, Explosionsgefahr
  • Flamme= GHS02 - Gefahr oder Achtung - Entzündlich
  • Flamme über Kreis= GHS03 - Gefahr oder Achtung - Brandfördernd
  • Gasflasche= GHS04 - Achtung – komprimierte Gase
  • Ätzwirkung= GHS05 - Gefahr oder Achtung – Ätzende etc. Kat. 1
  • Totenkopf mit gekreuzten Knochen= GHS06 - Gefahr – Giftig Kat. 1-3
  • Ausrufezeichen= GHS07 - Achtung - Giftig Kat. 4 (Gesundheitsschädlich) / Ätz- oder Reizwirkung Kat. 2 / Niedrigere systemische Gesundheitsgefährdung
  • Gesundheitsgefahr= GHS08 - Gefahr oder Achtung - systemische Gesundheitsgefährdung
  • Umwelt= GHS09 - Achtung (für Kat. 1, für Kat. 2 kein Signalwort) - Umweltgefährlich 

Das Signalwort „Gefahr“ wird für ernstzunehmende höhere Gefahrenkategorien verwendet, während „Achtung“ bei weniger schwerwiegenden Gefahren angegeben wird. Neben den Gefahrenpiktogrammen und Signalwörtern bestehen zusätzlich Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze). 
 

2. Verwendung

Die EU-GHS besteht insgesamt aus 60 Artikeln und 7 Anhängen und löst die bisherigen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Die CLP-Verordnung, welche am 20.01.2009 in Kraft trat, gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie regelt ganz genau, wie die Elemente Gefahrenpiktogramme, Signalwort, H-Sätze und P-Sätze auf dem Etikett der Verpackung sowie auf dem Sicherheitsdatenblatt anzugeben sind.
Die Einstufung der Chemikalie in die entsprechende Gefahrenklasse, welche anhand der Gefahrenpiktogramme visualisiert wird, ersetzt in ihrem neuen Design die alten orangefarbenen Gefahrensymbole.