Eichung/ Eichen (Messtechnische Prüfung)

Was genau bedeutet das?
Die Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Maßen, Gewichten, Waagen und Messwerkzeugen gemäß des Mess- und Eichgesetz (MessEG). Ein Messgerät darf nach § 6 des deutschen MessEG nur geeicht in den Verkehr gebracht werden. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbeispiel
  2. Verwendung
  3. Einzelnachweis
  4. Auswahl Produkte auf pure11

 

1. Anwendungsbeispiel

Im Reinraum befinden sich viele kritische Umgebungs- und Produktionsparameter, welche es regelmäßig zu überwachen gilt. Dazu zählen beispielsweise: 

  1. Luftgeschwindigkeit / Luftvolumenstrom / Luftströmungsrichtung
  2. Luftfilter und Leckprüfung am Filtersystem
  3. Druck und Druckdifferenz zwischen den Räumen 
  4. Dichtigkeit des Reinraumbereiches
  5. Luftreinheit und Partikel
  6. Temperatur und relative Feuchte
  7. Beleuchtungsstärke
  8. Schalldruckpegel
  9. Elektrostatische Ladung

 

Um validierte Werte zu erlangen kommen beim Messen dieser Parameter individuelle Instrumente zum Einsatz. Nach § 37 des deutschen Mess- und Eichgesetzes (MessEG) darf ein Messgerät nicht ungeeicht verwendet werden. Das Eichen soll eine „Messgenauigkeit“ sicherstellen, sodass die Werte verifiziert wiedergegeben werden können. Die Verordnung zum Mess- und Eichgesetz (MessEV) bestimmt, ob ein Messgerät der Eichpflicht unterliegt oder ausgenommen ist.

2. Verwendung

Die Eichung ist gesetzlich geregelt. Die Zuständigkeit für das Durchführen der Eichung regelt $ 40 Abs. 1 des MessEG.

Bei einer messtechnischen Prüfung wird kontrolliert, ob das Messgerät die festgelegten Fehlergrenzen einhält und weiteren Anforderungen entspricht, die in den EU-Richtlinien bestimmt sind. Abschließend wir das geprüfte Messmittel mit der Eichmarke versehen, welche die Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt. 
 
Ein Messmittel kann sich nur im Status geeicht oder ungeeicht befinden. Gilt ein Messgerät als geeicht, kann man davon ausgehen, dass es bei richtiger Handhabung innerhalb der Eichfrist „richtig“ misst. 

Die Eichpflicht besteht für eine ganze Reihe von Messgeräten. Insbesondere für solche, die durch ihre Messgenauigkeit zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Menschen oder als Maßermittlung im öffentlichen Warenverkehr dienen. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich über alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union). 

Weitere Geräte, die geeicht werden können und auch außerhalb des Reinraums ihre Anwendung finden sind beispielsweise Stromzähler, Gaszähler, Wasserzähler oder Wärmezähler.

Unterschied zur Kalibrierung

Die beiden Begrifflichkeiten Eichung und Kalibrierung werden häufig verwechselt. Kalibrieren ist ebenfalls eine Überprüfung von Messgeräten. Sie ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Kalibrierung werden neben der Ermittlung von Werten auch Unsicherheiten und Abweichungen konstatiert. Die Messtoleranz resultiert aus dem Vergleich des gemessenen Wertes und dem (richtigen) Standard. 
 

3. Einzelnachweise

4. Auswahl Produkte auf pure11